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Brandschutzverglasung
Brandschutzverglasungen dürfen nur von autorisierten Fachfirmen ausgeführt werden. Brandschutzverglasungen müssen den  Anforderungen an eine Feuerwiderstandsklasse nach DIN 4102 "Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen" entsprechen.
Brandschutzverglasungen sind als Ganzes - mit der Rahmenkonstruktion - zu berücksichtigen. Sie sind geprüfte und klassifizierte Bauteile - bestehend aus Glas - Rahmen - Befestigungs- und Dichtungsmaterialien. Mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (Zulassungs-Nr.) ist die Funktionsfähigkeit als Brandschutzverglasung nachzuweisen.
 

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